Teilnahmebedingungen
1. Gegenstand des Gewinnspiels
Die Badische Staatsbrauerei Rothaus AG, Rothaus 1, 79865 Grafenhausen-Rothaus / Schwarzwald (im Folgenden „Rothaus“ genannt), veranstaltet ein Gewinnspiel („Wohnzimmerkonzert 2026“). Die Teilnahme daran ist vom 01.12.2025 bis zum 11.12.2026 möglich, da die letzte Auslosung am 12.12.2026 stattfinden wird.
Zu gewinnen gibt es 50 Wohnzimmerkonzerte der Rothaus Tannenzäpfle Partyband (im Folgenden „Band“). Die Konzerte sollen im Zeitraum vom 05.01.2026 bis zum 19.12.2026 stattfinden.
Ein Wohnzimmerkonzert umfasst:
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einen Live-Auftritt der Band (min. 3 Musiker) von ca. 2 Stunden Dauer in der privaten Wohnung des Gewinners oder einer von ihm selbst organisierten Location,
Die Location ist vom Gewinner selbst zu stellen. Der Gewinner ist verantwortlich für:
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die Eignung der Location,
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die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen (z. B. Lärm-, Sicherheits-, Brandschutz- und Jugendschutzauflagen),
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die Sicherheit der Gäste.
in den Monaten Januar bis April und Oktober bis Dezember muss das Konzert in ausreichend beheizten Innenräumen stattfinden. Die Durchführung einer Freiluftveranstaltung ist lediglich außerhalb der vorgenannten Zeiträume bei guter Wetterlage (insbesondere kein Regen, Sturm, Hagel etc.) und nach vorheriger Abstimmung mit Rothaus zulässig.
Das Konzert darf maximal von bis zu 50 Personen besucht werden. Es ist untersagt, ein Entgelt für den Besuch des Konzerts zu verlangen.
Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen. Steht ein Gewinner zum geplanten Termin eines Konzerts nicht zur Verfügung, so besteht kein Anspruch auf Verlegung des Termins.
Sollte ein Konzert aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (bspw. höhere Gewalt, Krankheit der Band, behördlicher Anordnung, Pandemie) nicht stattfinden können, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung. Rothaus darf das Konzert dann nach freiem Ermessen absagen oder verschieben.
2. Teilnahmeberechtigung und Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, da auch die Gewinne nur innerhalb von Deutschland eingelöst werden können. Es ist ausschließlich eine persönliche Teilnahme erlaubt.
Mitarbeitende von Rothaus sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über 8-stellige Aktionscodes, die auf der Internetseite www.rothaus-wohnzimmerkonzert.de einzugeben sind. Die Codes finden sich auf den Deckelinnenseiten der Aktionsflaschen. Aktionsflaschen sind Rothaus-Flaschen der Produktgrößen 0,33 l und 0,5 l, die ab dem 01.12.2025 neu in den Handel gegeben werden. Dadurch haben Kunden ab dem 01.12.2025 beim Einkauf die Chance, Aktionsflaschen zu bekommen. Die Menge der in den Handel gegebenen Aktionsflaschen orientiert sich an der üblichen Jahresflaschenmenge bei den genannten Produktgrößen. Die Codes der Aktionsflaschen sind immer nur einmal einlösbar und verlieren am 11.12.2026, 23:59 Uhr ihre Gültigkeit. Pro Person ist die Eingabe auf 100 Codes pro Tag beschränkt.
Die teilnehmende Person hat auf der Aktionsseite neben dem Code noch Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse sowie optional den Instagram-Namen anzugeben. Jede teilnehmende Person ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben.
Die Gewinnzuteilungen erfolgen nach dem Zufallsprinzip, wobei vor der Auslosung eines Gewinners immer der Ort des nächsten Wohnzimmerkonzerts angekündigt wird. Der Gewinner wird jeweils per Zufallsprinzip aus jener Teilmenge der Teilnehmenden ermittelt, deren Postleitzahl zum Zeitpunkt der jeweiligen Auslosung dem genannten Ort oder dessen Umland zugeordnet werden kann.
Der Gewinner wird innerhalb von 3 Arbeitstagen (Maßstab: Baden-Württemberg) nach der jeweiligen Auslosung von Rothaus per E-Mail benachrichtigt. Rothaus haftet nicht, wenn eine Gewinnbenachrichtigung aus nicht von Rothaus zu vertretenden Gründen den Gewinner nicht erreicht. Wenn der Gewinner den Preis nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen schriftlich annimmt, verfällt der Gewinn. Rothaus wird dann den jeweiligen Gewinn erneut auslosen.
3. Pflichten bei Konzertdurchführung
Während der Wohnzimmerkonzerte ist ausschließlich der Ausschank und Konsum von alkoholhaltigen und alkoholfreien Bierspezialitäten von Rothaus zulässig. Weitere Getränke wie Mineralwasser, Softdrinks oder alkoholfreie Alternativen können nach vorheriger Absprache mit Rothaus durch den Gewinner bereitgestellt werden.
Die Organisation, Beschaffung und Kosten dieser Getränke liegen in der alleinigen Verantwortung des Gewinners. Die Bereitstellung von Konkurrenzprodukten ist untersagt.
4. Durchführung im privaten Umfeld
Im Rahmen der Wohnzimmerkonzerte darf Rothaus Foto-, Ton- und/oder Videoaufnahmen erstellen bzw. erstellen lassen, auf denen die Gewinner oder deren Gäste als Beiwerk zu sehen oder zu hören sind. Hierüber hat der Gewinner seine Gäste im Vorfeld zu informieren, so dass diese beim Besuch des Wohnzimmerkonzerts hiervon nicht überrascht werden, sondern hiermit einverstanden sind. Dem Gewinner ist bewusst, dass Teile seiner Wohnung Bestandteil der Aufnahmen werden können und ist hiermit einverstanden. Die Aufnahmen dürfen von Rothaus zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Berichterstattung genutzt werden (z. B. Social Media, Website, Pressemitteilungen).
5. Ausschluss teilnehmender Personen
Teilnehmende Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen oder versuchen, das Gewinnspiel zu manipulieren, können vom Gewinnspiel ohne Vorankündigung ausgeschlossen werden. In solchen Fällen können ferner Gewinne aberkannt, Konzerte nicht durchgeführt oder abgebrochen werden.
6. Haftung
Bei der Bereitstellung und Durchführung der Gewinne schließt Rothaus die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Rothaus.
7. Nutzung des Gewinnernamens und Verlinkung
Die teilnehmende Person erteilt für den Fall des Gewinnes bereits jetzt die Erlaubnis, dass Name und/oder Abbildung im Zusammenhang mit dem Gewinn auf Seiten von Rothaus bzw. der Band (Homepage, Social Media (insbesondere Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn und Xing) veröffentlicht werden und die Person auf Social Media verlinkt wird.
8. Datenschutz
Rothaus verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels und zur Abwicklung der Gewinne. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die teilnehmende Person erklärt sich durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel damit einverstanden, dass seine/ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und der Abwicklung der Aktion von Rothaus an eine mit der Gewinnspielabwicklung betrauten Dienstleister (Viva Marketing GmbH, Am Winzerkeller 1, 55578 Vendersheim) übermittelt werden.
Die Daten werden nach der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels vollständig gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Betroffenenrechten (z.B. Informationen über Auskunftsrecht, Beschwerderecht etc.) sind in den Datenschutzhinweisen von Rothaus unter https://www.rothaus.de/datenschutz abrufbar.
Die Teilnehmer können ihr Einverständnis jederzeit gegenüber Rothaus widerrufen. In diesem Falle endet jedoch die Teilnahme.
9. Weitere Bedingungen
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnverlosung und auch für die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht.
Rothaus behält sich das Recht vor, Kommentare zu löschen, sollten diese aus Sicht von Rothaus gegen Rechte Dritter oder gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Es ist den Teilnehmern untersagt, anstößige, jugendfeindliche, rassistische oder gewaltverherrlichende Inhalte zu veröffentlichen. Eine derartige Veröffentlichung führt umgehend zum Ausschluss vom Gewinnspiel.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Aktion wird auf den Social Media-Kanälen von Rothaus beworben und kommuniziert. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook oder TikTok und wird in keiner Weise von Instagram,Facebook oder TikTok gesponsert, unterstützt oder organisiert. Dies gilt auch bezogen auf LinkedIn und Xing.
10. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
Rothaus behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern. Weiterhin behält sich Rothaus das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. In den vorgenannten Fällen stehen bereits ermittelten Gewinnern keine Ansprüche gegenüber Rothaus zu.